Fragen und Antworten zum Thema Brandschutzhelfer

Welche Aufgaben übernimmt ein Brandschutzhelfer im Betrieb?

Die Tätigkeiten des Brandschutzhelfers (m/w/d) umfassen:

  • Bedienung der Brandschutzeinrichtungen im Unternehmen und Kontrolle dieser Einrichtungen
  • Durchführung von Alarmübungen und Einweisung der Feuerwehr
  • Entrauchung im Brandfall
  • Unterstützung des Arbeitgebers im vorbeugenden Brandschutz
  • Alarmierung der Feuerwehr

Die Aufgaben des Brandschutzhelfers (m/w/d) sind demnach vielseitig. Es ist entscheidend, dass Brandschutzhelfer (m/w/d) mit spezifischen betrieblichen Gegebenheiten vertraut sind, wie beispielsweise:

  • Wandhydranten
  • Feuermelder und -löscher
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.

Daher ist es erforderlich, dass Brandschutzhelfer (m/w/d) regelmäßig Fort- und Weiterbildungen im Bereich Brandschutz absolvieren.


Welche Inhalte gehören zur Ausbildung 

Die Brandschutzhelfer-Ausbildung beinhaltet eine fundierte Einweisung in Verbindung mit praktischen Übungen. Gemäß DGUV17 gehören

  • zum theoretischen Teil der Ausbildung:

    • Grundzüge des Brandschutzes
    • Betriebliche Brandschutzorganisation
    • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
    • Gefahren durch Brände
    • Verhalten im Brandfall
  • zum praktischen Teil der Ausbildung:

    • Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
    • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung 
    • realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen
    • Erfahrung der Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen
    • betriebsspezifische Besonderheiten
    • Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich 
Wie oft muss die Ausbildung zum Brandschutzhelfer erfolgen? 

Die Schulung, einschließlich der praktischen Übung, für normale Brandgefährdung sollte in Intervallen von 2 bis 5 Jahren wiederholt werden. Als Betreiber sind Sie verpflichtet, den Zeitraum für Wiederholungen basierend auf Ihrer Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Kürzere Wiederholungszeiträume können notwendig sein, wenn signifikante betriebliche Änderungen vorgenommen wurden, wie beispielsweise die Einführung neuer Produktions- oder Arbeitsverfahren mit veränderter Brandgefährdung. Ebenso ist eine verkürzte Wiederholung erforderlich, wenn ein Brandschutzhelfer in andere Betriebsbereiche versetzt wurde, die ein abweichendes Vorgehen bei der Bekämpfung eines Entstehungsbrandes erfordern im Vergleich zu seinem vorherigen Arbeitsbereich.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Der theoretische Ausbildungsabschnitt für Brandschutzhelfer ist mit einer Mindestdauer von 90 Minuten festgelegt. Die Zeit für den praktischen Teil variiert entsprechend der Anzahl der Schulungsteilnehmer. Es wird empfohlen, dass jeder Teilnehmer eine praktische Schulung von 5 bis 10 Minuten erhält. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) unterstreicht dabei, dass aufgrund betriebsspezifischer Gegebenheiten längere Ausbildungszeiten sowohl für die theoretische als auch die praktische Schulung erforderlich sein können.

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Unternehmen

Gemäß ASR A2.2 ist es erforderlich, im Betrieb eine "ausreichende Anzahl" von Brandschutzhelfern vorzuhalten, deren genaue Anzahl durch eine Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden sollte. Die Regel empfiehlt einen Richtwert von 5 % der Beschäftigten als Orientierung. Es wird jedoch betont, dass je nach Art des Unternehmens und den spezifischen Gegebenheiten eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern notwendig sein kann. Dies gilt besonders für Bereiche mit erhöhter Brandgefährdung, Orte mit einer großen Anzahl von Personen (wie Kinos, Schulen, Veranstaltungsräume) oder Bereiche, in denen sich Personen mit eingeschränkter Mobilität aufhalten (wie Krankenhäuser, Pflegeheime). Auch bei einer beträchtlichen räumlichen Ausdehnung der Arbeitsstätte kann eine erhöhte Anzahl von Brandschutzhelfern erforderlich sein.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bezieht sich in Bezug auf die erforderliche Anzahl von Beschäftigten, die für die Bekämpfung von Entstehungsbränden ausgebildet sein müssen, ebenfalls auf die Empfehlungen der ASR A2.2. Diese Maßnahmen dienen dem Ziel, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und im Falle eines Brandes angemessen reagieren zu können. Es ist ratsam, die genauen Vorschriften der ASR A2.2 und der DGUV zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Brandschutzvorkehrungen im Betrieb entsprechend umgesetzt werden.